Rechtsform Treuhandstiftung
Treuhandstiftungen haben viele Vorteile
Wenn Sie nachhaltig Gutes tun und eine eigene Stiftung gründen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder entscheiden Sie sich für eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder für eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung Deutschland.
Eine rechtsfähige selbständige Stiftung muss bestimmten gesetzlichen Erfordernissen genügen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorschriften über die Höhe des notwendigen Grundkapitals. Außerdem benötigt die Stiftung einen eigenen Vorstand, der die Geschäfte führt, sowie einen Aufsichtsrat, der den Vorstand wiederum kontrolliert. Schließlich muss sie einen festgelegten Teil der Erlöse für Verwaltungsaufgaben vorhalten.
Bei einer Treuhandstiftung hingegen entfallen einige dieser Auflagen - und damit einige Kosten. Da die Treuhandstiftung nicht rechtsfähig ist, benötigt sie weder einen eigenen Vorstand noch einen Aufsichtsrat. Beide Aufgaben übernimmt die Dachstiftung: die Caritas-Stiftung Deutschland.
Wir verwalten Ihre Treuhandstiftung. Dazu zählen Kontoführung, Vorbereitung des Jahresabschluss sowie Kontakt zu Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Einwerben zusätzlicher Mittel. Nicht zuletzt helfen wir bei der Erfüllung Ihres Stiftungszwecks.
Die Tätigkeit der Dachstiftung ist weitgehend kostenfrei. Das bedeutet: Das eingesetzte Vermögen und seine Erlöse kommen fast gänzlich dem festgelegten Stiftungszweck zugute. Und für Sie als Stifter/in heißt dies: Sie können sich ganz dem Stiftungszwecke und Ihrem caritativen Werk widmen.