Wer Gutes tun will, muss kein Millionär sein
Aufbau des Stiftungskapitals
Mit einer eigenen Stiftung geben Sie mehr weiter als materiellen Besitz. Mit ihr können Sie nachhaltig Gutes tun und Ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Menschlichkeit verwirklichen. Eine eigene Stiftung - das ist die Vollendung Ihres persönlichen Lebenswerks. Denn da eine Stiftung "auf ewig" angelegt ist, kann sie über Generationen genau den Zweck erfüllen, den Sie ihr zuschreiben.
Man muss kein Millionär sein, um Menschen in Not zu helfen und sich sozial zu engagieren. Als Grundstock für eine eigene Stiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung Deutschland reichen zunächst 25.000 Euro aus. Eine derartige Anstiftung können Sie im Laufe der Jahre auf vielfältige Weise aufstocken, um mit der Zeit ein Stiftungskapital von 50.000 Euro aufzubauen. Diese Summe ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Treuhandstiftung dauerhaft ihre Tätigkeit entfalten kann.
Mit Zustiftungen das eingesetzte Kapital erhöhen
Für den Kapitalaufbau Ihrer Stiftung haben Sie mehrere Optionen, die Sie einzeln oder kombiniert nutzen können. Sie können Ihrer eigenen Stiftung Kapital zustiften. Dabei entscheiden Sie auf der Basis Ihres persönlichen Finanzplans wann und wie viel Sie jeweils in das Stiftungskapital investieren wollen. Zustiftungen können über mehrere Jahre nach Belieben verteilt werden.
Nicht nur Sie können zustiften, auch Freunde, Verwandte oder Bekannte können zustiften: Indem sie Ihnen bei Geburtstagen oder anderen Jubiläen Unterstützung schenken und entsprechende Zuwendungen an Ihre Stiftung machen. Wichtig zu wissen: Diese Zuwendungen müssen als Zustiftungen ausgewiesen werden, damit sie das Stiftungskapital erhöhen.
Die Stiftung mit dem Testament bedenken
Außer Zustiftungen, die Sie zu Lebzeiten vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Stiftung im Testament zu bedenken. Dazu treffen Sie eine Verfügung, mit der Sie ein Vermächtnis einrichten und einen Teil Ihres Vermögens Ihrer Stiftung vermachen. Damit wird Ihre Stiftung Vermächtnisnehmerin. Die Höhe dieses Vermächtnisses bleibt Ihnen überlassen. So können Sie Ihren Nachlass unter den Ihnen nahe stehenden Personen und Ihrer Stiftung aufteilen, wie Sie es wünschen.
Ob Zustiftung oder Vermächtnis: Jede Summe, die Ihrer Stiftung zugutekommt, ist bis zu der Grenze von einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzbar und für Ihre Stiftung steuerfrei.