Stiften Sie Ihr testamentarisches Vermächtnis
Mit Ihrem letzten Willen vollenden Sie Ihr Lebenswerk. Darin können Sie nicht nur Familienmitglieder oder andere Ihnen nahestehende Persönlichkeiten bedenken. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein persönliches Vermächtnis einzurichten.
So können Sie Ihrer eigenen Stiftung einen Teil Ihres Vermögens vererben. Gleichzeitig stellen Sie damit sicher, dass Ihnen selbst zu Lebzeiten stets genügend Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise die Kosten für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit abzudecken.
Schriftliche Formulierung
Ihr persönliches Vermächtnis legen Sie bei der schriftlichen Formulierung Ihres letzten Willens fest. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein handschriftliches Testament hinterlegen oder die Unterstützung eines Notars in Anspruch nehmen, um beispielsweise einen Erbvertrag aufzusetzen. Welche Form Sie für Ihren letzten Willen wählen, hängt von Ihrer persönlichen Entscheidung und Ihrer Lebenssituation ab.
Keine Erbschaftssteuer
Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens Ihrer eigenen Stiftung vermachen, so fließt dieser als Zustiftung in den Kapitalstock Ihres caritativen Werks. Da gemeinnützige Einrichtungen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt die gesamte Summe Ihrer Stiftung zugute.
Mehr über das Thema Testament und Vermächtnis erfahren Sie in unserem Ratgeber "Vermächtnis stiften". In ihm haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.