Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung formuliert die Grundlagen der Stiftung.
Dazu zählen Name, Sitz und Rechtsform. Des Weiteren gibt die Satzung Auskunft über den Zweck der Stiftung sowie ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Gründung.
Ein wichtiger Teil der Stiftungssatzung befasst sich mit der Organisationsform und den Gremien. In den entsprechenden Paragrafen bestimmt der Stiftende, wie sich die Gremien zusammensetzen und welche Aufgaben sie jeweils haben.
Nicht zuletzt regelt die Satzung auch, unter welchen Voraussetzungen die Stiftung aufgelöst werden kann und was unter dieser Bedingung mit dem Stiftungsvermögen geschieht.
Zweck der Caritas-Stiftung Deutschland
Die Caritas-Stiftung Deutschland, gegründet 1999, ist eine rechtsfähige Stiftung des kirchlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg. Zweck der Stiftung besteht in der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zur Sicherung der Aufgaben der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes e.V. im Sinne von dessen Satzung.