Absolut. Sie entscheiden, wem und wo Sie helfen möchten. Ob in Deutschland oder im Ausland. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen, welche Aufgabenfelder zur Auswahl stehen. Mit Ihrer Stiftung unterstützen Sie die Arbeit der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes als "Anwalt und Partner der Benachteiligten" im In- und Ausland. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Die Caritas-Stiftung oder in 6 Schritten zur eigenen Stiftung.
Antworten
Wie hoch ist die Mindesteinlage?
Bei der Gründung einer Stiftung können Sie mit vergleichsweise bescheidenen Summen anfangen. Als Anstiftung reicht ein Betrag von 25.000 Euro aus, der im Laufe der Jahre auf ein Stiftungskapital von 50.000 Euro aufgestockt wird. Ausschlaggebend sind dabei allein Ihr persönlicher Finanzplan sowie Ihre steuerlichen Belastungen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Steuervorteile nutzen
Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
Stiftungsgründungen werden vom Staat belohnt. Sie können die Ausgaben für das Grundkapital als Sonderausgabenabzug geltend machen - bis zu einer Million Euro verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag, wenn beide Partner die Beträge aus ihrem jeweiligen Privatvermögen gestiftet haben. Die Caritas-Stiftung Deutschland vermittelt Ihnen gerne kompetente Steuerberater, die Sie dazu beraten. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Steuervorteile nutzen.
Welche Rechtsform soll ich wählen?
Sie können eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung Deutschland einrichten. Die Treuhandstiftung hat viele Vorteile für Sie als Stifter/in. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Rechtsform.
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist ein Geldbetrag, mit dem Sie - oder Dritte - Ihre Stiftung aufstocken. Der Betrag muss in das Grundkapital fließen und darf nicht für Stiftungszwecke ausgegeben werden. Langfristig dienen Zustiftungen dazu, die Erlöse zu steigern. Zustiftungen sind auch für Zustifter von der Einkommensteuer befreit. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Zustiften.
Welche Dokumente benötige ich?
Sie benötigen eine Stiftungssatzung, in der Name und Stiftungszweck urkundlich festgehalten werden. Wir bereiten dies unterschriftsreif für Sie vor. Wenn Sie eine Treuhandstiftung einrichten, benötigen Sie außerdem einen Treuhandvertrag, mit dem Sie der Caritas-Stiftung Deutschland die Verwaltung übertragen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Rechtsform oder in 6 Schritten zur eigenen Stiftung.
Muss ich meine Stiftung selbst verwalten?
Auf Ihren Wunsch übernimmt die Caritas-Stiftung Deutschland gerne die Verwaltung Ihrer Stiftung und des Stiftungsvermögens. Diese Dienstleistung wird von der Dachstiftung erbracht, damit die Erträge Ihrer Treuhandstiftung in die Erfüllung des gewünschten Stiftungszwecks fließen. In der Verwaltung eingeschlossen sind Kontoführung, Jahresabschluss und Kontakt zu Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung bei der Projektarbeit. Mehr dazu lesen Sie hier: Rechtsformen für Stiftungen.
Kann ich Spenden oder Zustiftungen sammeln?
Selbstverständlich können Sie Spenden und Zustiftungen für Ihre Stiftung sammeln. Doch bitte bedenken Sie: Spenden müssen zeitnah ausgegeben werden. Sie dienen nicht dazu, das Stiftungskapital zu erhöhen und den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Besser als Spenden sind daher Zustiftungen. Sie können auch Zustiftungen von Dritten in Ihre Stiftung einbringen. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Verwirklichen Sie Ihren Traum oder Steuervorteile nutzen.
Wie kann ich als Stifter/in zusätzliche Mittel für meine Stiftung einbringen?
Der beste Weg sind Zustiftungen, denn mit ihnen erhöhen Sie das Grundkapital Ihrer Stiftung. Langfristig vermehren sich dadurch auch die Erlöse. Bitten Sie doch Freunde und Verwandte um Zustiftungen anstelle von Geschenken. Denn Zustiftungen sind auch für den jeweiligen Zustifter steuerfrei. Die Caritas-Stiftung Deutschland unterstützt Ihr Engagement beim Ausbau Ihrer Stiftung. Sie stellt Ihnen Informations- und Werbematerial zur Verfügung und hilft Ihnen organisatorisch. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Verwirklichen Sie Ihren Traum oder Steuervorteile nutzen.
Muss ich ein Testament abfassen, wenn meine Stiftung erben soll?
Wenn Ihre Stiftung Ihr Vermögen oder einen Teil davon erben soll, müssen Sie dazu ein Testament machen. Mit ihm legen Sie fest, welche Teile Ihres Vermögens für Ihre gesetzlichen Erben vorgesehen sind und was Ihre Stiftung erhalten soll. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Verwirklichen Sie Ihren Traum oder Steuervorteile nutzen.
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Verfügung im Testament. Sie bindet auch den Vermächtnisnehmer an die damit verbundenen Auflagen. Mit einem Vermächtnis können Sie Ihre eigene Stiftung testamentarisch bedenken. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Testamentgestaltung.