Ihr Stiftungsfonds unterstützt die soziale Arbeit der Caritas
So gehen Sie vor:
Fordern Sie ein Vertragsformular von der Dachstiftung an. In dem Dokument legen Sie einen Betrag Ihrer Wahl fest, den Sie in den Fonds investieren möchten. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen; die Dachstiftung hat keinerlei Vorgaben für die Mindestanlage eines Stiftungsfonds festgelegt.
Als Nächstes bestimmen Sie mit Ihrem Vertrag, für welche Förderzwecke die Dachstiftung die jährlich erwirtschafteten Erlöse dem Deutschen Caritasverband zur Verfügung stellen soll. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie die soziale Arbeit innerhalb Deutschland oder weltweit unterstützen möchten. Sie können auch beide Förderzwecke benennen.
Drittens schließlich schreiben Sie mit Ihrem Vertrag fest, welchen Namen Ihr Stiftungsfonds tragen wird - zum Beispiel Ihren eigenen oder den eines Ihnen nahestehenden Menschen.
Die Dachstiftung verwaltet den von Ihnen eingerichteten Fonds anschließend als namentlich benanntes Sondervermögen innerhalb des Stiftungskapitals. Verwaltungskosten entstehen weder bei der Einrichtung des Stiftungsfonds noch danach.
Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt
Haben Sie Ihren Stiftungsfonds eingerichtet, so erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. So können Sie den gestifteten Betrag bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen.
Sie möchten Ihr Engagement im Lauf der Jahre erweitern und ausbauen? Auch das ist möglich. Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen in Ihrem Stiftungsfonds jederzeit unkompliziert aufstocken - auch für diesen Betrag erhalten Sie jeweils eine Zuwendungsbescheinigung.
Als Privatperson haben Sie außerdem die Möglichkeit, für Ihr humanitäres Engagement zu werben. So können Sie - beispielweise im Freundeskreis - um weitere Zustiftungen in Ihren Stiftungsfonds bitten und damit dessen Vermögen weiter erhöhen. Auch Dritte erhalten eine Zuwendungsbescheinigung, wenn sie Ihren Fonds mit einer Zustiftung finanziell unterstützen.