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Glossar: Migration

Flüchtlinge (unbegleitet, minderjährig)

Als "minderjährig” gilt nach den zivilrechtlichen Vorgaben des deutschen Rechts jede Person unter 18 Jahren. Als "unbegleitet” gelten wiederum jene Minderjährigen, die ohne ihre Eltern oder Personensorgeberechtigte in ein anderes Land als ihr Herkunftsland einreisen oder nach der Einreise von ihren Eltern längerfristig getrennt werden und die Eltern nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern.  
Im engeren juristischen Sinn beschreibt der Begriff "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” (umF) diejenigen unbegleiteten Minderjährigen, die nach dem erfolgreichen Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens bereits den Status eines anerkannten Flüchtlings erhalten haben. Der Begriff wird häufig aber auch für Kinder und Jugendlichen verwendet, welche den Status eines anerkannten Flüchtlings oder einer anderen Form von humanitären Aufenthaltsstatus in Deutschland bisher lediglich anstreben - also unbegleitete minderjährige Schutzsuchende.

Weitere Informationen zum Herunterladen

PDF | 2,2 MB

Zukunftsbilder

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt gestalten Plastiken und Bilder in einem Kreativworkshop. Ein Projekt von Refugium e. V. in Magdeburg aus dem Jahr 2010.

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Stellungnahme

Position zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Jährlich kommen rund 4.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. Die meisten sind zwischen 14 und 18 Jahre alt und haben dramatische Dinge erlebt. Sie brauchen einen besonderen Schutz, denen ihnen das deutsche Recht nicht umfassend gewährt. Manchmal mangelt es auch an der Umsetzung bestehender Rechte. Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Internetportal Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

Umfassende Infos zum Thema Mehr

Verwandte Einträge

Altersbestimmung

Clearingverfahren

Jugendmigrationsdienst

Flüchtling

Aufenthaltserlaubnis

Asylbewerberleistungsgesetz

Glossar

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