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Glossar: Sozialrecht

Bedarfsgemeinschaft

Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft wird im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verwendet. Menschen, die enge persönliche Beziehungen zueinander haben oder verwandt sind und einen gemeinsamen Haushalt führen, unterstützen sich in der Regel in Notlagen gegenseitig. Die gesetzlichen Regelungen knüpfen daran an, indem sie bestimmen, dass diese Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen jeweils ihr Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts der andern einsetzen. Deshalb kann es zum Beispiel sein, dass eine langzeitarbeitslose Person kein Bürgergeld erhält, weil sie mit einer:einem gut verdienenden Partner:in zusammen lebt.

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Informationen für Menschen mit sozialen Problemen

Viele Internetseiten von Ministerien und Behörden informieren arbeitslose und verschuldete Menschen. Auch Betroffene schildern ihre Sicht der sozialpolitischen Entwicklungen und geben Tipps auf ihren Internetseiten. Mehr

FAQ-Eintrag

Mein Kind bezieht Schülerbafög und lebt mit mir in Bedarfsgemeinschaft, hat es Anspruch auf Bürgergeld?

Mehr

FAQ-Eintrag

Ich habe Anspruch auf Bürgergeld. Kann ich ergänzende Beihilfen beantragen?

Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II

Das Merkblatt klärt über die wichtigsten Besonderheiten und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auf. Die Bedarfsgemeinschaft wird ausführlich mit Beispielen dargestellt. Mehr

Verwandte Einträge

Regelbedarf

Sozialgeld

Hilfebedürftigkeit

Jobcenter

Kinderzuschlag

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