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Glossar: Alter und Pflege

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

In der Verfügung beauftragen Sie das Betreuungsgericht eine von Ihnen vorgeschlagene Person zu Ihrem Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das Gericht prüft, ob diese Person geeignet ist, die Aufgabe des Betreuers wahrzunehmen. Andernfalls sucht das Gericht eine andere Person – soweit dies möglich ist, aus Ihrem näheren Umfeld. Das Gericht weist dem Betreuer bestimmte Aufgaben zu.

Eine Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein. Eine ähnliche Funktion haben auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

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Gut zu wissen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Mehr

Nachgefragt

Wenn ein anderer für mich entscheidet

Wie will ich leben? Welche medizinische Behandlung möchte ich? Was passiert mit meinem Geld? Rechtliche Betreuer unterstützen Erwachsene, die solche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Caritas-Referentin Barbara Dannhäuser erklärt, wem das Gericht diese vertrauensvolle Aufgabe überträgt und was Betreuer regeln dürfen. Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Christliche Patientenvorsorge

Broschüre mit Formularen der katholischen und evangelischen Kirche Mehr

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Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Rechtliche Betreuung

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